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Elternbrief - 6. April 2021

06.04.2021

Sehr geehrte Eltern,
mit der seit 1.4.2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. 


Die Teilnahme am Unterricht in der Schule ist ab Montag, 12.4.2021 nur mit der Einwilligungserklärung zum Test bzw. durch Vorlage eines negativen Testergebnis/Selbstauskunft möglich.

Die entsprechenden Schnell-Tests werden vom Freistaat Sachsen an den Schulen zur Verfügung gestellt. Die Testung soll zwei Mal wöchentlich (Montag und Donnerstag) stattfinden.

 

Für den reibungslosen Ablauf am Montag, bitte ich Sie die Einwilligungserklärung zum Test ausgefüllt und unterschrieben ihrem Kind mitzugeben. Alternativ kann der Test auch zu Hause durchgeführt werden und das Formular negatives Testergebnis/Selbstauskunft vorgelegt werden - ebenfalls immer am Montag und Donnerstag.


Vielen Dank.

 

Informationen rund um das Thema finden Sie auch hier:

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern/ 

 

Mit besten Grüßen und Wünschen für eine gesunde Zeit
Jana Graupner