Hausaufgabenregelung

  • Klasse 1/2: Mo – Do keine HA, stattdessen Lernzeit. Freitag können HA erteilt werden.
  • Klasse 3/4: An 4 Tagen in der Woche ist die Erteilung von schriftlichen HA möglich.
  • An mindestens einem Tag gibt es während der Unterrichtszeit eine Stunde zur Erledigung der HA dieses Tages. Hortkindern aus Kreba steht am Nachmittag ihr Klassenraum oder PC Kabinett zur Verfügung, dort erledigen sie eigenständig ihre HA. Es sollte keine Kontrolle/Betreuung durch den Hort erforderlich sein.
  • Langzeit und mdl. HA sind tgl. möglich.
  • Hausaufgaben zu erledigen ist eine Pflicht des Schülers
  • Hausaufgaben dienen nicht nur dem Üben und Vertiefen des  Unterrichtsstoffes, sondern auch dem gleichzeitigen Trainieren von Lern- und Arbeitstechniken.
  • Bei der Erteilung von Hausaufgaben kann eine Differenzierung erfolgen. In Ausnahmefällen werden gesonderte Absprachen mit den Eltern getroffen.
  • Zielvereinbarung nach Förderplan
  • Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand bei der Anfertigung von schriftlichen Hausaufgaben (= die intensive Arbeitszeit ohne Unterbrechungen):
  • Klasse 1: 30 min          Klasse 2: 45 min          Klasse 3/4: 60 min
  • Mündliche Hausaufgaben oder das tägl. Lesen müssen zu Hause erledigt werden.
  • Es können Hausaufgaben gestellt werden, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Vorträge, Plakate etc.  Diese werden grundsätzlich zu Hause erledigt. Aufgabenerteilung erfolgt über das Wochenende. Das gilt auch für Leistungskontrollen, die einer Berichtigung zur Folge haben.
  • Hausarbeiten werden vom Lehrer regelmäßig zur Kenntnis genommen.
  • Schüler, die Hausaufgaben trotz aller Anstrengungen in der vergebenen Zeit nicht schaffen, dürfen Horterzieher und Eltern diese mit einem Vermerk abbrechen. Der Schüler hat die Pflicht, die dem Lehrer vor Beginn des Unterrichts mitzuteilen.
  • Vergessene Hausaufgaben werden von den Lehrern dokumentiert und haben Einfluss auf die Fleiß- /Ordnungsnote.
  • Die Form der HA bespricht der Fachlehrer mit den Schülern.
  • Bei Fehlen durch Krankheit / Arztbesuch von einem Tag ist der Schüler verpflichtet sich selbständig Informationen über die Hausaufgaben zubeschaffen und hat diese mit zu erledigen. Bei längerem Fehlen ab 2 Tage ist eine Kontaktaufnahme mit Klassenlehrer und Fachlehrer (DEU, MA) notwendig bzw. Informationen über Mitschüler selbständig einholen.
  • Vergessene Aufgaben werden selbständig nachgeholt und dem Lehrer dem nächsten Tag vorgezeigt.
  • Berichtigungen von Arbeiten werden zu Hause erledigt, sodass ein Wochenende mit dabei ist. Somit erfahren die Eltern das unmittelbare Leistungsniveau. Die Unterschrift der Eltern erfolgt unter der Arbeit und der Berichtigung.
  • Auf Arbeiten und andere Leistungsbewertungen werden keine Anfragen, Korrekturen o.ä. vermerkt. Bei Rückfragen haben Sie die Möglichkeit, es mit dem Kind zu besprechen, im HA-Heft oder auf einem Extra- Zettel anzufragen bzw. im persönlichen Gespräch.
  • Am Mittwoch werden keine schriftlichen Hausaufgaben zum Donnerstag erteilt.